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DIE RECHTSWIDRIGE DEUTSCHE "JODPROPHYLAXE"
BERICHT ÜBER EINEN AKTUELLEN SKANDAL
von Konrad Ullrich, Sachbuchautor
ulirast@t-online.de
Alle paar Jahre eine neue "Erfindung": Erst ist es Fluorid gegen Karies, dann Lipobay und anderes gegen Cholesterin und die angebliche Verkleisterung der Gefäßwände, dann Wechseljahr-Hormone für eine längere Weiblichkeit, dann Pillen gegen ganz normal-wechselnde Stimmungslagen usw. usw. Und der Trick ist immer der gleiche: Tatsächlich vorkommende Krankheiten bei einer begrenzten Patientenzahl werden meistens mit Hilfe (und zum Vorteil) einiger prominenter Mediziner zu "Volkskrankheiten" hochstilisiert. Erst diese verschaffen der Pharmaindustrie die angepeilten Umsatzzahlen. Das alles ist gut recherchiert und nachzulesen in dem bei S. Fischer erschienenen Buch "Die Krankheitserfinder" des freien "Spiegel"-Mitarbeiters Jörg Blech. Oder Sie schauen mal hinsichtlich einer ganz bestimmten Volkskrankheit in das Taschenbuch "Die Cholesterin-Lüge" von Prof. Dr. med. Walter Hartenbach, erschienen bei Herbig, München. Was aber bei allen diesen Aktionen an wirklichen, oft mittel- bis langfristigen Gesundheitsschädigungen angerichtet wird, das versuchen die geschäftstüchtigen Akteure selbstverständlich zu verbergen oder, wenn es offenkundig zu werden droht, mit Hilfe eines Fachchinesisch schön- bzw. "falschzureden" oder zu bestreiten.
Auf eine bestimmte Erfindung einer solchen "Volkskrankheit" ist Jörg Blech allerdings noch nicht gestoßen: auf die infolge einer angeblich totalen Jod-Unterversorgung der ganzen deutschen Bevölkerung hervorgerufenen so genannten Jodmangel-Krankheiten. Es soll hier keineswegs bestritten werden, dass es diese Erkrankungen gibt, nur sind sie bei weitem keine so massenhaft auftretende "Volkskrankheit", wie man uns glauben machen möchte. Und auch hier wieder ein besonderes Interesse an einer solchen "Poblemvergrößerung" bei einigen Wirtschaftsunternehmen, diesmal bei Jodsalz- und Jodtablettenherstellern, die sich ebenfalls einer werbewirksamen Unterstützung durch prominente Mediziner und Ernährungs-Wissenschaftler erfreuen können. Auffällig allerdings die vielen bereits jetzt sichtbaren, durch eine so genannte Jodprophylaxe angerichteten, teils schweren Schädigungen an der Gesundheit von Mitbürgern, die nicht etwa unter einem Zuwenig, sondern unter einem Zuviel an Jod leiden. Das alles ist längst publik gemacht, etwa durch die Bücher "Jod-Krank" und "Die Jodlüge" von Dagmar Braunschweig-Pauli oder durch die "Störungen der Schilddrüse" von Dr. med. M. O. Bruker und Ilse Gutjahr. Doch nehmen maßgebliche Leute in Gesellschaft und Politik noch immer viel zu wenig davon wahr. Offenbar sind Primitiv-Parolen der an Public Relations starken Jodverfechter, wie "Deutschland ist Jodmangelgebiet" oder "Jod ist gesund", menschlichen Gehirnen leichter zugänglich als medizinisch-biochemisch schwierige Sachzusammenhänge. Zudem versuchen die Jodverfechter beständig, diejenigen, die ihren Machenschaften Widerstand entgegensetzen (meist Schilddrüsenkranke), in oft unschöner Art und Weise zu diskreditieren. Ein großer Teil des besonders in offiziellen Kreisen anzutreffenden Unverständnisses für dieses Problem ist darauf zurückzuführen, dass nicht etwa irgendwer, sondern die Bundesregierung selbst der eigentliche Motor der so genannten Jodprophylaxe ist. Ihr wird nicht zuletzt als Spätfolge traditioneller deutscher Obrigkeitshörigkeit in dieser zwar alle betreffenden, aber nur eine Minderheit wirklich treffenden Gesundheitsfrage unverdienterweise eine sachliche und rechtliche Kompetenz und Zuverlässigkeit zugesprochen, die sie nicht besitzt. Wenn hier von der Bundesregierung die Rede ist, sind im Einzelnen folgende Institutionen gemeint: das Gesundheitsministerium, das 1994 aufgelöste Bundesgesundheitsamt (BGA), seit dieser Zeit das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV), seit 2002 das Verbraucherschutzministerium und für das inzwischen ebenfalls aufgelöste BgVV nun das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Allein schon dieses Behörden- und Zuständigkeits-Durcheinander ist geradezu symptomatisch längst nicht nur, aber auch für das, was offiziell als "Jodprophylaxe" bezeichnet wird. Festzuhalten ist, dass alle maßgebliche Meinungsbildung in Sachen "Jodprophylaxe" früher vom BGA, dann vom BgVV und heute vom BfR, und noch genauer: von dem in allen drei Institutionen jeweils für die Fachgruppe "Ernährungsmedizin" zuständigen Prof. Dr. Rolf Großklaus ausgegangen ist und weiterhin ausgeht. Mir liegen mehrere Schreiben vor, in denen hinsichtlich der gesundheitlichen Folgen der "Jodprophylaxe" selbst das jeweils zuständige Ministerium die Aussagen des Bundesinstitutes (sprich Prof. Dr. Rolf Großklaus) blindlings und wortgetreu übernimmt.
Um der ganzen staatlich gewünschten und geförderten Aktion einen außerstaatlichen, sozusagen freiverbandlichen Anstrich zu geben, hat die Aufgabe, für das Unternehmen "Jodprophylaxe" medizinischer Datenträger und PR-Sprachrohr zu sein, ein Arbeitskreis Jodmangel übernommen, der sich aus 16 Mitgliedern der Sektion "Schilddrüse" der Deutschen Gesellschaft für Endokrinologie (Hormonspezialisten) und aus Mitgliedern des Präsidiums der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) zusammensetzt und sich obendrein der PR-Kapazitäten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bedient. Selbstverständlich gehört auch Prof. Dr. Großklaus diesem Gremium an. Und schon wird verständlich, wieso sich seit Jahren Ministerien, Bundesinstitute, Arbeitskreis und DGE in Sachen "Jodprophylaxe" stets der fast wortgleichen Sprachregelungen bedienen. Auf diesen so genannten Arbeitskreis wird nachher noch zurückzukommen sein.
Bei der "Jodprophylaxe" geht es um die menschliche Schilddrüse, die für die Steuerung außerordentlich vieler Stoffwechselprozesse in unserem Körper die Hormone T 3 und T 4 produziert. Damit nicht zu viel oder zu wenig davon zur Verfügung steht, wird diese Hormonproduktion in der Schilddrüse über ein Hormon der Hypophyse (Hirnanhangdrüse) und diese wiederum über ein Hormon des Gehirnareals Hypothalamus gesteuert. Und damit gelangen wir schon zum Halogen "Jod", das die Schilddrüse in ihre stoffwechsel-steuernden Hormone T 3 und T 4 einbaut und das deshalb für die Hormonproduktion der Schilddrüse unentbehrlich ist, allerdings nur in einer unvorstellbar winzigen Menge, nämlich in millionstel Gramm (Mikrogramm, µg). Schon etwas erhöhte Mengen können in allerdings individuell unterschiedlichen Dosen zu einem krankmachenden Gift werden. Die Schilddrüsen entnehmen schon seit Jahrtausenden das Element Jod in winzigen Spuren aus der "Natur" (Luft, Wasser, Pflanzen, Tiere), und zwar über die Nahrung, die Atmung und die Haut. Für Zeiten und Gegenden, in denen das Spurenelement Jod in der Natur nur in geringem Umfange vorhanden ist, verfügt die kleine Schilddrüse über einen Notmechanismus, nämlich über kleine autonome Areale, die nicht der Steuerung durch Hypothalamus und Hirnanhangdrüse unterliegen, sich vielmehr nach Bedarf zu Knoten (kleinen "Hormonfabriken") ausbilden und mit allen überhaupt erreichbaren Spurenmengen an Jod ungebremst Hormone produzieren. Reicht auch das nicht aus, stellen sich Jodmangel-Erkrankungen ein (u.a. die Kropfbildung). Wird andererseits eine Schilddrüse mit einem oder mehreren autonomen Knoten und einem bisher geringen "natürlichen" Jodangebot plötzlich einer künstlich erhöhten Jodzufuhr ausgesetzt (z.B. Jodzusätze in Lebensmitteln), kommt es nicht selten zu einer überhöhten Hormonproduktion (Überfunktion) und zu individuell unterschiedlichen Überfunktions-Erkrankungen der Schilddrüse mit meistens schweren Neben- und Folgeerkrankungen etwa des Herzens (z.B. Herzrasen), der Atmung (Atemnot, Sauerstoffmangel), der Verdauung (Magenkrämpfe, Erbrechen, Durchfall) oder im psychischen Bereich zu Übererregbarkeit, Phobien u.a.
Alles das war bis 1981 auch in Deutschland bekannt und Grundlage ärztlicher Praxis. Schon damals konnte man zur Verwendung im Privathaushalt jodiertes Salz erwerben. Auf den Salzpackungen war aber der Warnhinweis zu finden: "Nur bei ärztlich festgestelltem Jodmangel". Außerdem konnte unter individueller ärztlicher Betreuung auch mit rezeptpflichtigen Jodtabletten einem festgestellten Jodmangel abgeholfen werden. Anstatt nun eine solche durch ärztliche Indikation und Überwachung abgesicherte individuelle "Jodprophylaxe" durch verbesserte Organisation wirkungsvoller zu gestalten, beantragte der Deutsche Ärztetag beim Deutschen Bundestag wiederholt, die grundsätzliche Verwendung von Jodsalz in Deutschland gesetzlich vorzuschreiben: ein peinlicher Versuch, an die Zwangsmedizin im Dritten Reich und an die Zwangsjodierung in der ehemaligen DDR anzuknüpfen. Und auch heute noch gibt es auf Schilddrüsen-Kongressen immer wieder Stimmen, die beklagen, dass diese alte Tradition nicht fortgeführt werden kann. Der Bundestag hat eine so offensichtliche Grundrechtsverletzung zwar nicht beschließen können, was sich in der Folgezeit dann aber dennoch unter seinen Augen, mit seiner Hilfe und einem vorgetäuschten "Freiwilligkeitsprinzip" in Deutschland entwickelt hat und noch weiter entwickelt, geht über eine gesetzlich vorgeschriebene Jodsalzverwendung weit hinaus. Neben der weiter propagierten Jodsalzverwendung in den Privathaushalten, konnten in der Zwischenzeit auch die meisten Bäckereien, Fleischereien, Handelsbetriebe, Gaststätten, so gut wie alle Kantinen, selbst Krankenhäuser und Altenheime etc. durch irreführende Informationen dazu überredet werden, bei der Herstellung ihrer Waren und der Zubereitung ihrer Speisen nur noch Jodsalz zu verwenden, und Jodsalz obendrein als "Gütezeichen" für Reklamezwecke zu nutzen. Und nun ist noch hinzugekommen eine verdeckte, für jeden Konsumenten völlig unkalkulierbare, weil von der jeweiligen Handhabung auf dem einzelnen Bauernhof abhängige Vorjodierung lebenswichtiger Grundnahrungsmittel wie Fleisch, Fleischwaren, Milch, Milchprodukte aller Art und Eier, und zwar über eine Beimengung jodhaltiger Mineralstoffgemische zum Tierfutter. Bei Köhrle in "Mineralstoffe und Spurenelemente", S. 229, ist nachzulesen, was das bedeutet: In vier Jahren stieg z.B. der Jodgehalt in 100 Millilitern Milch von 2,2 auf 8,2 µg Jod, und in 100 g Hühnerei vervierzehnfachte sich der Jodgehalt sogar von 4,6 auf 64 µg. Wie man hört, soll schließlich schon in einem einzigen Liter Milch jene Jodmenge gefunden worden sein, welche die Jodverfechter für jedermann alsTagesration einkalkuliert haben. Was Wunder, dass die einzige Analysestelle für Milch beim Kieler Bundesinstitut für Milchforschung inzwischen geschlossen wurde. Wenn man dann noch an anderer Stelle liest, aus der Tierfutterjodierung kämen pro Verbraucher höchstens 60 µg/d Jod zur Lebensmitteljodierung durch Jodsalz hinzu, ist man mit Sicherheit dem Versuch einer weiteren Irreführung auf die Spur gekommen, einer Irreführung übrigens, die allein schon darin besteht, dass trotz der zwischenzeitlichen Erweiterung auf jodiertesTierfutter scheinheilig nach wie vor nur von der Jodsalzprophylaxe gesprochen wird. Das alles ist, man höre und staune, durch Bundesverordnungen nicht nur abgesegnet, sondern wird durch Einschränkungen der Deklarationspflichten für unverpackte Lebensmittel und Speisen sowie durch andere Erleichterungen auch noch gefördert. Völlig unberücksichtigt bleibt bei der deutschen "Jodprophylaxe" mit ihren fragwürdigen Berechnungskünsten von Pauschal- und Durchschnittswerten indes die Jahrtausende hindurch einzige, oben beschriebene "natürliche" Jodquelle. Die scheint es für die Jodverfechter offenbar nicht mehr zu geben. Dass in unserer heutigen Lebenswelt auch noch jodhaltige, in Ställen, Milchkammern und öffentlichen Bädern verwendete Reinigungs- und Desinfektionsmittel, außerdem jodhaltige Medikamente und Kontrastmittel eine Rolle spielen, sei nur noch am Rande erwähnt.
Begleitet wurden und werden die Aktivitäten der Jodverfechter von einem regelrechten Bombardement PR-aufwendiger Falschunterrichtungen der Öffentlichkeit. "Deutschland ist Jodmangelgebiet", damit beginnt fast jede ihrer vielen, breit gestreuten Verlautbarungen. Berücksichtigt man die jodhaltigen Heil-Quellen in zahlreichen deutschen Kur- und Badeorten, die besondere Situation im Nordsee-Raum, die inzwischen völlig internationalisierte Lebensmittelversorgung oder die zwar nur regionalen, aber sehr aufschlussreichen geologischen Untersuchungen des Bundesumweltamtes im sächsischen und mecklenburgischen Raum, kommt man zu dem Ergebnis, dass in dieser Pauschalität von "Deutschland als Jodmangelgebiet" weder gesprochen werden kann, noch die Rechnung Kröpfe = Jodmangel aufgeht, vielmehr viele Kropfbildungen nicht auf Jodmangel, sondern auf Störungen in der Jodverwertung infolge zu hohen Nitratgehalts im Trinkwasser und auf andere Umweltbelastungen zurückzuführen sind. Als ebenso falsch erweist sich der Versuch der Jodverfechter, den täglichen Jodbedarf in einem für jedermann einheitlichen Pauschalwert festzuschreiben. Zurzeit haben sich die oben genannten zuständigen Institutionen des Bundes, der Arbeitskreis Jodmangel und die DGE auf 200 Mikrogramm pro Tag und Person geeinigt. Aber es sind auch noch andere Werte im Gespräch. Zwischen 1000 µg/d bis hinunter zu 40 µg/d ist alles zu finden. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) hat sogar Werte für Säuglinge bis zu 4 Monaten, von 4 bis 12 Monaten, für Kinder, Heranwachsende, Erwachsene und für Schwangere "errechnet" (besser: erfunden), als könnte man millionstel Gramm, die fast schon dem atomaren Bereich zuzuordnen sind, mit der Briefwaage oder mit einem Schulmikroskop auch nur nachweisen, geschweige denn abzählen: Scheinwissenschaftlichkeit pur und blanker Unsinn! Aber selbst, wenn man abzählen könnte, wären solche pauschalen Mengenfestlegungen ohnehin nicht für jedermann zuträglich, weil die körperliche Konstitution der einzelnen Menschen viel zu unterschiedlich ist, als dass man von solchen Pauschalwerten für jedermann risikofrei ausgehen könnte. Dr. med. M. O. Bruker und Ilse Gutjahr sagen es in ihrem Buch "Störungen der Schilddrüse" so: "Wir wissen ja nicht einmal genau, wieviel Jod der Mensch wirklich benötigt. Dies werden wir auch nicht pauschal festlegen können, denn jeder Mensch reagiert anders. Was für den einen gerade richtig ist, kann bei dem andern schon zu überschießenden Reaktionen führen oder überhaupt nicht wirken. Die ärztliche Kunst besteht ja gerade darin, eine genaue Anamnese und danach eine exakte Diagnose zu erstellen." Im übrigen wäre bei den unterschiedlichen Essgewohnheiten ein Pauschalwert von 200 µg/d ohnehin nicht einzuhalten, auch wenn man den Jodgehalt der einzelnen Nahrungsmittel vor dem Verzehr messen könnte. Bruker/Gutjahr weisen nach, dass allein bei einer einzigen etwas üppigen Mahlzeit leicht etwa das Zehnfache eines sogar auf 300 µg/d erhöhten Pauschalwertes erreicht werden kann.
Sehen wir uns nun hinsichtlich der Folgeerkrankungen das gegenwärtige Ergebnis dieser seit Jahren laufenden und Zug um Zug sich ausweitenden Jodprophylaxe an. Von Staats wegen hat man sich bisher nicht die Mühe gemacht, ein solches Ergebnis zu ermitteln, auch wenn es in einem Schreiben des Verbraucherschutzministeriums vom 29.8. 2003 an den Petitionsausschuß des Bundestages heißt: " ... das Ministerium habe sehr sorgfältig geprüft, ob für Teile der Bevölkerung aus den Maßnahmen der Jodsalzprophylaxe Nachteile erwachsen". Was die Prüfung ergeben hat, erfahren wir in dem Schreiben leider nicht. Das war auch gar nicht möglich; denn vom Gesundheitsministerium erhielt ich zwei Monate später ein Schreiben, in dem es wörtlich heißt: "Konkrete Zahlen zu durch Jod hervorgerufene Krankheiten liegen der Bundesregierung nicht vor, sondern erst im Rahmen der Gesundheitsberichterstattung des Bundes wird zur Zeit ein Bericht über Schilddrüsenerkrankungen erarbeitet, der Erkenntnisse über das zahlenmäßige Vorkommen von durch Jod hervorgerufenen Krankheiten der Schilddrüse bringen soll." Darauf warten wir heute noch. Deshalb konnten wir auch nichts vom Ergebnis der angeblich "sehr sorgfältigen" Prüfung erfahren, weil es sie gar nicht gegeben hat. Der Petitionsausschuss ist offensichtlich getäuscht worden.
Dagegen ist ein sicheres, aber schlimmes Ergebnis von zehn Jahren intensiv "ausgebauter" und betriebener deutscher "Jodprophylaxe", dass es in etwa zweihundert deutschen Städten viele Menschen gibt, die nicht wegen zu wenig, sondern wegen zu viel Jod teilweise schwer erkrankt sind und die sich zur "Selbsthilfegruppe der Jodallergiker, Morbus Basedow- und Hyperthyreosekranken" zusammengeschlossen haben. Viele leiden schwer unter ihrer Krankheit, die oft nicht heilen will, und so gut wie alle befinden sich mehr oder weniger auf ständiger Suche nach Lebensmitteln ohne Jodzusätze und können diese trotz gegenseitiger Unterstützung und Beratung kaum noch finden. Besonders belastend ist dabei die nicht kalkulierbare Vorjodierung von Nahrungsmitteln tierischer Herkunft durch jodangereichertes Viehfutter. Viele Beschwerdebriefe aus den Reihen der unter der Lebensmitteljodierung Leidenden wurden in den vergangenen Jahren von den Ministerien, vom BgVV oder jetzt vom BfR, vom Arbeitskreis Jodmangel, von der DGE und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) mit nichtssagenden Antwortschreiben abgewimmelt. Seit Jahren spulen die Jodfanatiker, ohne auf das Vorbringen der Beschwerdeführer auch nur ansatzweise einzugehen, gebetsmühlenartig die fast wortgleichen Texte ihrer Jodbibel herunter: "Die Jodanreicherung in Lebensmitteln verhindere nicht nur in einer Reihe von Fällen die Kropfbildung und andere Jodmangel-Erkrankungen, sondern sie sei darüber hinaus für jedermann gesund und diene der Volksgesundheit. Von der "geringen" Lebensmitteljodierung könne niemand krank werden. Selbst bereits Schilddrüsenkranke hätten von ihr nichts zu befürchten:" Die gleichen "Sprüche" erfährt man nun auch von kontaktierten Bundestagsabgeordneten, die von diesem "erdnahen" Detailproblem in der Regel keine Ahnung haben und deshalb vorher beim BfR rückfragen. Da schreibt mir doch vor einigen Tagen ein MdB: "Daraus (gemeint ist eine jahrealte Verlautbarung des ehemaligen BgVV) geht hervor, dass eine Gesundheitsgefährdung durch die praktizierte Jodanreicherung in Lebensmitteln ausgeschlossen ist. ... Nach Lektüre dieser Informationsquellen von höchster fachlicher Stelle kann ich somit Ihre Anschuldigungen betreffend einer durch die praktizierte Jodanreicherung hervorgerufenen "schleichenden Jodvergiftung" nicht mittragen."
Eine Methode, um die nicht mehr zu übersehenden, teilweise sehr schweren Schilddrüsen-Überfunktions-Krankheiten, die durch die künstliche Jodanreicherung in Lebensmitteln ausgelöst wurden, sozusagen "beweisunfähig" zu machen, besteht darin, dass der Grund für den jeweiligen Krankheitsausbruch willkürlich auf andere "mögliche" Ursachen geschoben wird, auf eine genetische Veranlagung zum Beispiel, auf jodhaltige Medikamente oder Kontrastmittel, auf ostasiatische Speisen unter Verwendung jodreicher Meeresalgen und, um die Litanei hier zu beenden, auf großmolekulare Erklärungen, dass es Jodallergien gar nicht geben könne, obwohl draußen im Lande zunehmende Jod-Überempfindlichkeit gemeldet wird, die oft zu schrecklicher Jodakne führt. Inzwischen allerdings ist nachzuweisen, dass eine konstante Anhebung des Jodpegels durch alimentäre Jodanreicherung in Lebensmitteln am oberen Ende der Problem-Leiter ebenso Schilddrüsen-Überfunktions-Krankheiten auslösen kann, wie sie anderseits am unteren Ende der Problem-Leiter Jodmangel-Kranken zu helfen vermag. Nach ärztlicher Beurteilung des Prof. Dr. med. Jürgen Hengstmann, Chefarzt für Innere Medizin am Urban Klinikum der Freien Universität Berlin, sind mindestens etwa zehn Prozent der Bevölkerung (das sind bei uns immerhin rund acht Millionen Menschen) "jodempfindlich" (andere Schätzungen liegen bis zu 5% höher), das heißt, sie haben eine Anlage für Funktionsstörungen der Schilddrüse, die durch erhöhte Jodzufuhr ausgelöst oder verstärkt werden können. Auf einer Tagung der Sektion "Angewandte Endokrinologie" innerhalb der Deutschen Gesellschaft für Endokrinologie im Jahr 2001 in Hannover wurde nach einer eingehenden Analyse der österreichischen Jodsalzprophylaxe, die selbst ohne Tierfutterjodierung bei Überfunktions-Krankheiten zu Erhöhungen zwischen 50% und 150% geführt hat, für Deutschland folgende Schlussfolgerung gezogen: "Jede Intensivierung einer Jodsalzprophylaxe bedarf einer Aufklärung der Ärzteschaft, dass es über einige Jahre zu einer Zunahme der Hyperthyreosen (Überfunktionen der Schilddrüse) kommt und die Zahl der immunologisch bedingten Hypothyreosen (Unterfunktionen) ansteigt." - Auch liegt mir ein Schreiben des bayrischen Ministers für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz, Eberhard Sinner, vom 6. 8. 2002 vor, das mit folgendem Schlusssätzen endet: " Dieser Entscheidung gingen jahrelange intensive medizinische Überlegungen und Diskussionen voraus. Sehr sorgfältig wurden die Argumente für und gegen die Verwendung von Jodsalz gegeneinander abgewogen. Zusammengefaßt überwiegt nach Meinung der Fachwelt der Nutzen des Verwendens von jodiertem Salz ganz erheblich gegenüber möglichen Schädigungen."
Es gibt noch mehr solcher eindeutigen Nachweise, dass das Auslösen einer größeren Zahl von teilweise schweren Überfunktions-Erkrankungen durch die in Deutschland praktizierte Jodanreicherung in fast allen Lebensmitteln auch den Veranstaltern der "Jodprophylaxe" schon immer bekannt war, auch wenn sie das wahrscheinlich aus Prozess- und Schadensersatzgründen immer wieder hartnäckig bestreiten. Nicht ohne Bedeutung für ein solch starrsinniges Verhalten dürfte auch sein, dass der Arbeitskreis Jodmangel, dem ja auch Prof. Dr. Rolf Großklaus vom Bundesinstitut für Risikobewertung angehört, von drei Jodsalzherstellern und zwei Jodtabletten produzierenden Pharmakonzernen "finanziell unterstützt" wird. Die Namen der Firmen sind über die Homepage des Arbeitskreises zu erfahren. Wenn der Sprecher des Arbeitskreises, Prof. Dr. Peter Scriba aus München, schon im Mai 2001 in einem Interview mit dem "Journal für die Frau" von sich gibt: " ...dass die Industrie trotzdem immer mehr Jodtabletten verkaufen will, das ist für uns Ärzte ein Ärgernis. ... Sobald 100 Prozent Jodversorgung erreicht sind, müssen wir bremsen ...", dann kann man sich den Druck vorstellen, den Salzhersteller und Pharmakonzerne auf den Arbeitskreis und seine Mitglieder ausüben. Einer der beiden Pharmakonzerne hat obendrein inzwischen auch die mit einem offiziellen Anstrich versehene so genannte "Papillon-Studie" durchgeführt und betreut, auf deren "Ergebnis" sich Arbeitskreis, DGE, Bundesinstitut und zuständiges Ministerium immer wieder berufen. Es ist nicht schwer zu erraten, wie das für den Pharmakonzern geschäftsförderliche Ergebnis der Studie aussieht: 20 Millionen Kropfträger laufen in Deutschland herum: Leute, geht zum Arzt und lasst euch behandeln, ihr braucht trotz Lebensmitteljodierung noch mehr Jod in Tablettenform, und die können wir euch liefern. Pharmaindustrie, aber auch Krankenhäuser (z,B. Einrichtung oder Erweiterung nuklearmedizinischer Abteilungen) rüsten sich für neue Patientenströme, die sie zu einem nicht unwesentlichen Teil selbst erzeugen. Eine makabre, aber inzwischen bekannte Methode: offensichtlich ein neuer Beutezug in Richtung Krankenkassen und damit in Richtung der immer ärmer werdenden Beitragszahler.
Fassen wir zusammen, was es nun verfassungs- und strafrechtlich zu werten gilt: Obwohl selbst nach einer wahrscheinlich zu üppigen eigenen Schätzung der Jodverfechter dennoch maximal nur 30 % der Bevölkerung von der in Deutschland praktizierten Lebensmitteljodierung "einen Nutzen" haben, gelegentlich ist auch von "profitieren" die Rede, wird die Bevölkerung zu 100 % einer nur teilweise deklarierten, im Übrigen verdeckten Jodierung so gut wie aller Lebensmittel ausgesetzt. Entgegen allen Behauptungen besonders des BfR (Prof. Dr. Großklaus) sind objektiv für das einzelne Nahrungsmittel und subjektiv hinsichtlich der individuellen Verträglichkeit Pauschal- oder Grenzwerte weder zu benennen noch einzuhalten. Mit zunehmender Tendenz geraten immer mehr Bürger auch durch die Jodierung von Lebensmitteln in die Gefahr von Überfunktionskrankheiten. Immer häufiger werden Patienten in Arztpraxen schulmedizinisch behandelt, ohne dass vorhandene Schilddrüsenprobleme als eigentliche Ursache erkannt werden. Das trifft besonders für Herzpatienten zu. Von den Jodverfechtern scheint auf die Ärzteschaft in den Praxen und Krankenhäusern ein eigenartiger Druck auszugehen. Es ist von Ärzten bekannt, die nicht genannt werden wollen, dass ihnen "anheimgestellt" wurde, mit den Patienten nicht mehr über Jodprobleme zu sprechen. Die durch die Lebensmitteljodierung zugeführten Jodmengen seien in jedem Falle unschädlich, basta. Und wenn dann wirklich ein praktischer Arzt es wagt, eine von dieser "Rahmenrichtlinie" der Jodverfechter abweichende individuelle Jodregelung für einen Patienten zu treffen, wird das beispielsweise vom Leiter der Abteilung für Verbraucherschutz im Gesundheitsministerium so quittiert: "Es ist deshalb bedauerlich, wenn gelegentlich von einigen Ärzten oder bestimmten Organisationen die Auffassung vertreten wird, dass diese Kranken keine jodierten Lebensmittel essen dürfen. Jod ist ein lebensnotwendiges Spurenelement, das in geringen physiologischen Mengen selbstverständlich auch von solchen kranken Menschen benötigt wird." Hat selbst ein so maßgeblicher Mann im Gesundheitsministerium keine Ahnung davon, dass auch ohne alimentäre Jodzusätze in den Lebensmitteln so etwas vorhanden ist, das weiter oben als "natürlicher" Jodgehalt bezeichnet wurde und der allein schon für die meisten Menschen ausreichend ist, vor allem aber für solche, die ohnehin schon unter zu hoher Hormonproduktion ihrer Schilddrüse leiden? Mich haben Angehörige davon unterrichtet, dass für Patienten mit Überfunktions-Erkrankungen selbst in Krankenhäusern keine jodzusatz-freien Speisen mehr zur Verfügung stehen. Für sie hätten aus draußen mühsam ergatterten garantiert jodzusatzfreien Nahrungsmitteln zu Hause zubereitete Mahlzeiten ins Krankenhaus geschmuggelt werden müssen. Man mag es kaum glauben. Diejenigen, die einer zusätzlichen alimentären Jodzufuhr aus Gründen ihrer leidvoll erfahrenen Jodanfälligkeit ausweichen müssen oder auch nur aus Vorsorge ausweichen wollen, können es in Deutschland nicht mehr, weil das Lebensmittelangebot fast lückenlos alimentär jodiert und vielfach vorjodiert ist. Es sind weite Einkaufsfahrten nach Polen oder Luxemburg bekannt, um überhaupt noch an jodzusatzfreie Lebensmittel heranzukommen. In anderen Fällen sind Patienten aus der Stadt aufs Land gezogen, nur um in die Nähe von Bauern zu gelangen, die ihrem Viehfutter keinerlei Jodzusätze beimischen. Insgesamt scheint die Jodempfindlichkeit (z.B. Akne) der Menschen zuzunehmen. Gewöhnungseffekte an einen allgemein höheren Jodpegel zeichnen sich nicht ab. Es ist Realität: Zurzeit können sich die Menschen hier in Deutschland nur noch zwischen Jod-schlucken, Auswandern oder Verhungern entscheiden. Ein unhaltbarer und für unser Land beschämender Zustand. Und was sich langfristig bei uns entwickeln wird, ist überhaupt noch nicht abzusehen. Dr. med. M. O. Bruker und Ilse Gutjahr prophezeien in '"Störungen der Schilddrüse": "Der Dauergebrauch von jodiertem Salz wird uns langfristig ein Heer von Schilddrüsenkranken bescheren."
Und nun der Versuch einer straf- und verfassungsrechtlichen Wertung: "Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, ...", begeht nach § 223 (I) Strafgesetzbuch (StGB) eine Körperverletzung. Nach dem Kommentar von Tröndle/Fischer kann die Gesundheitsschädigung unter anderem durch In-Verkehr-bringen verdorbener, vergifteter oder gesundheitsschädliche Stoffe enthaltender Lebensmittel verursacht werden. Das ist hier der Fall. Das den Lebensmitteln durch Tierfutter-Vorjodierung und Jodsalz zugesetzte Jod erhöht die vom Einzelnen aus der Natur (Wasser, Luft, Pflanzen, Tiere) aufgenommenen Spuren des Elements Jod in einer Reihe von Fällen derart, dass teilweise schwere Erkrankungen ausgelöst werden. Unter Schädigung der Gesundheit ist das Hervorrufen oder Steigern eines wenn auch vorübergehenden pathologischen Zustandes zu verstehen, unabhängig davon, ob das Opfer zuvor "gesund" war oder ob eine Vorschädigung bestand. Körperverletzung ist ein Antragsdelikt, es sei denn, die Strafverfolgungsbehörde hält wegen eines besonderen öffentlichen Interesses ein Einschreiten von Amts wegen für geboten. Die Körperverletzungen werden offensichtlich durch "gemeingefährliche Vergiftung" (§ 314 StGB) herbeigeführt. Eine solche begeht (siehe Tröndle/Fischer), wer organische oder anorganische Stoffe beimengt, die geeignet sind, die Gesundheit von Menschen schwer zu schädigen. Das ist in einer größeren Anzahl von Fällen bereits geschehen. Seit einigen Jahren ist diese Strafvorschrift spezifiziert durch ein "Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz", das unzählige Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen enthält. Schwieriger ist es, die Täterfrage zu klären. Täter sind eigentlich die Produzenten und Vertreiber alimentär jodierter Lebensmittel und Speisen. Sie können sich allerdings auf einige Regelungen in ebendiesen Rechtsverordnungen berufen, die eine solche Jodierung zulassen, aber nicht vorschreiben. Selbst auf der Grundlage dieser Verordnungen wäre mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht die zurzeit praktizierte, sondern eine andere, möglicherweise straflose "Jodprophylaxe" zustande gekommen, hätten die verantwortlichen Personen, hier vor allem Prof. Dr. Großklaus, ihre Informationspflicht ordnungsgemäß wahrgenommen. Das Gesetz zur Neuorganisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und der Lebensmittelsicherheit verpflichtet das Bundesinstitut für Risikobewertung unter anderem dazu, die Öffentlichkeit auf seinen Tätigkeitsgebieten über Risiken gesundheitlicher Art zu unterrichten. Wären die Lebensmittelbetriebe, zum Beispiel die Bäckereien und Fleischereien, wahrheitsgemäß darüber unterrichtet worden, dass dem jodempfindlichen Teil ihrer Kunden aus der Jodierung ihrer Ware teilweise schwere Schädigungen an der Gesundheit erwachsen können, hätten sie mit großer Wahrscheinlichkeit von einer Jodierung ihrer Ware abgesehen und für Jodmangel-Erkrankungen auf eine vom Arzt überwachte individuelle Jodbehandlung verwiesen. Es gibt eine große Anzahl von Verlautbarungen, Aussagen in Pressekonferenzen und Vorträgen des Prof. Dr. Rolf Großklaus, die der Wahrheit zuwider immer wieder ausnahmslos ausschließen, dass die Lebensmitteljodierung Überfunktions-Krankheiten auslösen kann, sie vielmehr für jedermann "gesund" sei. Eine solche wahrheitswidrige Unterrichtung ist eine Pflichtwidrigkeit im Sinne des Kommentars Tröndle/Fischer. Das BfR, aber auch die Gesundheitsbehörden haben gegenüber jedermann Garantenpflichten wahrzunehmen, nämlich kraft ihrer öffentlichen Funktion zu überwachen, dass gesundheits- oder gar lebensgefährliche Lebensmittel nicht öffentlich feilgeboten werden. Das Strafgesetzbuch sieht für solche Fälle die Straftatbestandsmerkmale des § 13 StGB "Begehen durch Unterlassen" vor, hier das Unterlassen einer wahrheitsgemäßen Unterrichtung mit dem Ziele der Verhinderung einer Jodprophylaxe, die nachweislich zu einer größeren Zahl von Überfunktions-Erkrankungen geführt hat und weiter führen wird.
Artikel 2 (II) GG "Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit" ist ein Freiheitsrecht, das dem Einzelnen zusteht und ihn in freier Entscheidung selbst darüber befinden lässt, ob und inwieweit er das vom Staat zum allgemeinen Schutz organisierte Gesundheitswesen in Anspruch nehmen und seine körperliche Unversehrtheit durch individuelle ärztliche Beratung und Behandlung schützen will. Heileingriffe, zu denen auch präventive Medikationen, also auch das Verabreichen von Jod zur Abwendung von Jodmangel-Erkrankungen zählen, sind nach dem Kommentar von Maunz/Dürig zum GG im Regelfall nur zulässig, wenn der Betroffene seine Einwilligung dazu erteilt. In puncto "Einwilligung" treffen sich Art. 2 (II) GG und § 223 StGB. Ein Heileingriff ist auch nach dem Strafgesetzbuch dann keine Körperverletzung, wenn der Patient seine Einwilligung dazu gegeben hat. Wenn abgepackte Lebensmittel, salzjodiert und entsprechend deklariert, das heißt mit Eintrag "Jodsalz" auf der Zutatenliste, der meistens leider nur mit Vergrößerungsglas zu lesen ist, von den Verbrauchern ohne Zwang in den Einkaufskorb gelegt werden, erklären diese nach Meinung der Jodverfechter damit gleichzeitig ihre Einwilligung zu dieser Art von Jodzuführung. So einfach liegt der Fall jedoch nicht. Eine Einwilligung ist zunächst bei denjenigen Verbrauchern zu verneinen, die jodierte Lebensmittel ohne gezielte Absicht einfach aus den Regalen oder Kühltheken nehmen, nur weil diese dort gerade liegen. Im Übrigen kennt das Strafrecht zwar neben der ausdrücklich erklärten auch eine stillschweigend erklärte Einwilligung, und man könnte in der Tat eine wissentliche und willentliche Auswahl salzjodierter Lebensmittel als eine solche stillschweigend erklärte Einwilligung ansehen. Aber auch diese setzt voraus, dass im Zeitpunkt der Entscheidung eine hinreichende Aufklärung besteht, die es dem Betroffenen überhaupt ermöglicht, sein Selbstbestimmungsrecht wahrzunehmen. Wir wissen inzwischen jedoch, welche irreführenden Verharmlosungen seit Jahren auf Produzenten und Konsumenten niederprasseln. Wären die Käufer, die wissentlich und willentlich zu jodierten Lebensmitteln greifen, im Zeitpunkt des Kaufes darüber aufgeklärt, dass auch sie möglicherweise zu den 10% jodempfindlicher Bürger gehören und der Genuss jodierter Lebensmittel auch bei ihnen unter Umständen Schilddrüsen-Überfunktion und damit verbundene Folgeerkrankungen auslösen kann, wären sie beim Einkauf von Lebensmitteln zurückhaltender und bemühten sich zunächst um eine ärztliche Indikation. Auf der Grundlage der seit Jahren betriebenen Irreführung durch ein offizielles Bundesinstitut kann jedenfalls keine wirksame Einwilligung zustande kommen. Nicht nur in den zahlreichen Fällen verdeckter Lebensmitteljodierung, sondern auch in den Fällen deklarierter Jodierung erweist sich das von den Jodverfechtern stets als Feigenblatt benutzte "Freiwilligkeitsprinzip" als ein weiterer Versuch groß angelegter Irreführung. Völlig abwegig ist der von Prof. Dr. Großklaus in seiner Veröffentlichung aus dem Jahre 1994 "Die Notwendigkeit der Jodsalzprophylaxe" unternommene Versuch, den Art. 2 (II) GG sogar zu einem Abwehrrecht des Staates umzufrisieren, mit dem dieser insbesondere Jodmangelkrankheiten von jungen Menschen abwehren müsse. Ein Abwehrrecht ist Art. 2 (II) GG in der Tat, nur keines, das der Staat für sich in Anspruch nehmen kann, sondern der Art. 2 (II) GG bietet ausschließlich dem Einzelnen die letztmögliche Handhabe, grundrechts-verletzende Präventiv-Eingriffe von der Sorte Großklaus'scher Jodprophylaxe abzuwehren. Um das hier noch einmal eindeutig klarzustellen: Auch nützliche Heileingriffe, die zudem völlig ungefährlich sind, bedürfen gleichwohl der Einwilligung des einzelnen Betroffenen. Dazu der Kommentar Maunz/Dürig: "Dabei ist gar nicht zu bezweifeln, daß durch dieses Erfordernis der Einwilligung auch Heileingriffe aus ganz unvernünftigen Gründen (übertriebene Angst....) unterbleiben müssen. Aber wie jedes Freiheitsrecht enthält auch das Recht auf körperliche Unversehrtheit das Recht auf objektiv falsche Entscheidungen ..." Es ist durchaus keine Übertreibung: Um in unserem Lande die für viele Einzelne gar nicht so ungefährliche Präventiv-Medikation namens "Jodprophylaxe" in der zurzeit praktizierten Form durchführen zu können, fehlen an sich etwa 80 Millionen Einwilligungen. Deutlicher kann die Verfassungswidrigkeit deutscher "Jodprophylaxe" nicht zum Ausdrck gebracht werden.
Kommen wir zum Schluss. Wiederholt, selbst in Briefen des Gesundheitsministeriums begegnen wir immer wieder dem Versuch der Jodverfechter, die Oppositionellen der missratenen deutschen "Jodprophylaxe" allzu gerne in eine Entweder-Oder-Situation hineinzudrängen: Findet euch mit der Jodprophylaxe ab, oder wollt ihr Schuld sein an einer großen Anzahl von Jodmangel-Erkrankungen insbesondere bei jungen Menschen bis etwa zu zwanzig Jahren? Ich habe bis heute noch keinen Überfunktionskranken getroffen, der den Jodmangelkranken das Recht streitig machen wollte, das Nötige zu tun, um gesund zu werden. Selbstverständlich müssen Jodmangel-Erkrankungen verhindert oder geheilt werden. Das muss aber geschehen, ohne dass dabei gleichzeitig allen übrigen Bewohnern unseres Landes, ob jodempfindlich oder nicht, durch Salzfabrikanten, Futtermittelhersteller, Bäcker, Metzger, Gastronomen, Einzelhändler, Landwirte usw. Jod in ungewisser Höhe "eingeflößt" wird. (Jod ist ein Gift und kein Genussmittel !) Es kommt allein darauf an, mit etwas mehr Organisationstalent eine wirksame, aber gewalt- und trickfreie Organisation für eine differenzierte, individuelle Jodprophylaxe zu finden, die schon bei der ärztlichen Schwangerenbetreuung, im Kreißsaal und in der Schule beginnen sollte. Nur so können die teilweise gegensätzlichen Schilddrüsenprobleme in unserem Land ohne Auseinandersetzungen, wie sie gegenwärtig stattfinden, und ohne Grundrechtsverletzung gelöst werden. Das ist zwar nicht ganz so "einfach" wie das zurzeit praktizierte Verfahren, über ganz Deutschland Jodsalzkübel und Säcke mit jodiertem Tierfutter auszuschütten, aber es ist organisierbar. Eine ominöse "Volksgesundheit", die für Verbraucher-Minderheiten mit Krankheits- oder gar Todesopfern verbunden ist, wurde nach den schlimmen Erfahrungen im Dritten Reich durch Art 2 (II) GG definitiv ausgeschlossen, mögen sich die Jodverfechter noch so sehr auf angeblich in anderen Ländern durch Lebensmitteljodierung erzielte Erfolge in der Strumenbekämpfung, auf allgemeine Resolutionen der WHO oder auf sonstige nationale Regelungen in den Nachbarstaaten berufen. Im Bereich des Grundgesetzes jedenfalls muss eine "Jodprophylaxe" anders organisiert sein als durch ein undifferenziertes allgemeines "Einflößen" von Jod über eine Mehrfachjodierung unverzichtbarer, weil lebensnotwendiger Lebensmittel.
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WIE UNS HEIMLICH JOD EINGEFLÖssT WIRD
und sich der Staat an dieser Grundrechtsverletzung beteiligt
von Konrad Ullrich, Sachbuchautor
ulirast@t-online.de
Es geht um jenes Jod, das unsere Schilddrüse benötigt, um es in die von ihr produzierten Hormone T 3 und T 4 einzubauen, mit denen viele Stoffwechselprozesse gesteuert werden, die auf das psychosomatische Gesamtbefinden des Menschen, ob Kreislauf, Atmung, Verdauung oder Stimmungslage, einen außerordentlich großen Einfluss haben. Die Menschen nehmen Spuren von Jod schon seit Jahrzehntausenden über die Nahrung, die Atmung und die Haut aus der Natur auf. Für etwa zwei Drittel der Menschen reicht diese "natürliche" Jodversorgung voll aus. Allerdings bringen es die unterschiedlichen geologischen und ökologischen Bedingungen bestimmter Landstriche sowie die individuellen Verschiedenheiten in der Veranlagung und Konstitution der einzelnen Menschen mit sich, dass es trotz breiter Anpassungsfähigkeit der Schilddrüse dennoch in einer Reihe Fällen einerseits zu Jodmangel-Erkrankungen, andererseits insbesondere bei so genannten jodempfindlichen, häufig älteren Menschen zu teilweise schweren Überfunktions-Erkrankungen kommt.
Es leuchtet sofort ein, dass diese geradezu konträren Krankheiten, die entweder auf individuell zu wenig oder im Gegensatz dazu auf individuell zu viel Jod zurückzuführen sind, auf der Grundlage sorgfältiger Indikation auch nur individuell therapiert oder durch Prophylaxe verhindert werden können. Es ist deshalb völlig unverständlich, dass der Deutsche Ärztetag schon vor Jahren den Bundestag dazu bewegen wollte, die generelle Verwendung jodierten Speisesalzes allen Deutschen gesetzlich vorzuschreiben. Formell mochte sich der Bundestag wegen einer so offensichtlich verfassungswidrigen Zwangsmedikation nicht bloßstellen, inhaltlich jedoch gingen er und die Dienststellen des Bundes unverzüglich dazu über, eine möglichst "gleichwertige", allerdings getarnte Ersatzmedikation durchzusetzen.
Die Hauptrolle spielte und spielt natürlich die Bundesregierung, vorweg das Gesundheitsministerium sowie das 1994 aufgelöste Bundesgesundheitsamt (BGA), dafür ab 1994 das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV), seit 2002 in Zuständigkeitsspaltung auch das Verbraucherschutzministerium und an Stelle des inzwischen ebenfalls aufgelösten BgVV nun das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Weitere Hauptrollen haben übernommen die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und ein ominöser, von drei Salzproduzenten und zwei Pharmakonzernen "finanziell unterstützter" Arbeitskreis Jodmangel, der sich aus Präsidiumsmitgliedern der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) und der Deutschen Gesellschaft für Endokrinologie, Sektion Schilddrüse, zusammensetzt. Hauptakteur "hinter den Kulissen" ist seit Jahren Prof. Fr. Rolf Großklaus, Leiter der Fachgruppen "Ernährungsmedizin" im Bundesinstitut BfR und zugleich tonangebendes Mitglied im Arbeitskreis Jodmangel.
Zunächst hat der Bund, der, wie gesagt, eine Jodanreicherung in Lebensmitteln und Speisen nicht vorschreiben wollte, diese erst einmal in der Weise zugelassen, dass er eine Vielzahl von Einzelregelungen - peu à peu und kaum noch überschaubar - auf verschiedene Rechtsverordnungen verteilte, in denen die praktisch so gut wie unkontrollierbare Höchstmenge an Jod im Speisesalz und die Vorjodierung wichtiger Grundnahrungsmittel tierischer Herkunft durch Jodanreicherung im Tierfutter festgelegt wurden. Und damit niemand dieses Jodierungs-Chaos auch nur ansatzweise durchschauen konnte, wurden Kennzeichnungspflichten gelockert oder ganz zurückgenommen. - Alsdann traten der von gewinn-orientierten Wirtschaftsunternehmen gesponserte Arbeitskreis Jodmangel, das BfR, die DGE und die BZgA in Aktion. Ein alter Trick: Im Arbeitskreis werden einheitliche Sprachregelungen festgelegt und in der Öffentlichkeit der Eindruck erweckt, als sei jeder Beteiligte völlig eigenständig zu gleichen, angeblich "neusten Erkenntnissen" gelangt. Es galt, mit einem ungeheuren medialen PR-Aufwand, durch unzählige monotone Verlautbarungen und in zahlreichen Rundtischgesprächen, Innungs- und Verbandsversammlungen für die Verwendung jodierten Speisesalzes in Privathaushalten, aber auch in Bäcker- und Fleischereien, in Betrieben der Lebensmittelindustrie, in Gaststätten und Kantinen, selbst in Krankenhäusern und Pflegeheimen im angeblichen Interesse einer ominösen "Volksgesundheit" - eines Begriffs aus dem Vokabular unseliger Vergangenheit - ohne Unterlass die Werbetrommel zu rühren und der Futtermittelindustrie sowie den Landwirten dringend zum Wohle von Tier und Mensch die Jodierung des Tierfutters ans Herz zu legen.
Diese schon jahrelange Werbekampagne war im Sinne der Jodverfechter durchaus erfolgreich, weil es gelang, schwierige medizinische Sachzusammenhänge in zwar einprägsame, aber darum nicht weniger irreführende oder ganz und gar unwahre Primitiv-Parolen umzugießen, an denen, weil sie von "höchster fachlicher Stelle" kamen, draußen auch heute noch viele Laien (Produzenten wie Verbraucher) nicht zu zweifeln wagen. Das soll hier wenigstens an drei Beispielen kurz vorgeführt werden. Erstes Beispiel: Die mit einem Eiszeitmärchen verbundene Pauschalbehauptung, ganz Deutschland sei Jodmangelgebiet. Noch auf einer Pressekonferenz im Oktober 2003 wurde verlautbart, die Vorgaben der UNO habe man deutlich verfehlt. Zur Wirklichkeit der WDR in seiner Sendung "Umstrittene Jodierung von Lebensmitteln" am 22. März 2004: "Laut UNO-Gesundheitsorganisation WHO ist hingegen die Jodversorgung in Deutschland in Ordnung. ...liegt schon an der Grenze zu einem Bereich, in dem für empfindliche Personen das Risiko für eine Erkrankung steigt." - Das zweite Beispiel: "Die alimentären Jodzusätze in Lebensmitteln sind so gering, dass sie keine Überfunktionskrankheiten auslösen können und selbst für Schilddrüsenpatienten und Allergiker kein gesundheitliches Risiko darstellen." Die Wirklichkeit, entnommen einer Tagung der Sektion "Angewandte Endokrinologie" im Mai 2001 in Hannover: Eine Analyse der österreichischen Jodsalzprophylaxe, deren maßvolle Intensivierung schon zu einer Zunahme der Überfunktionserkrankungen zwischen 50% und 150% geführt hat, ergab für Deutschland folgende Forderung: "Jede Intensivierung einer Jodsalzprophylaxe bedarf einer Aufklärung der Ärzteschaft, dass es über einige Jahre zu einer Zunahme der Hyperthyreosen kommt und die Zahl der Immunthyreoiditiden (immunologische Schilddrüsenentzündungen) und damit der Hypothyreosen (Unterfunktion) ansteigt. ...". - Und ein letztes Beispiel: Das so genannte Freiwilligkeitsprinzip. Aus einem Schreiben des Verbraucherschutzministeriums vom 29. 8. 2003 an den Petitionsausschuss des Bundestages: "In Deutschland beruht die Jodsalzprophylaxe auf dem Prinzip der Freiwilligkeit. ...". Die Wirklichkeit: Menschen, die sich frei von alimentären Jodzusätzen ernähren müssen oder auch nur wollen, können diese Entscheidung für sich nicht mehr realisieren, weil sie garantiert jodzusatzfreie Nahrungsmittel so gut wie nicht mehr finden und erwerben können, es sei denn, sie fahren zum Einkauf in jodzusatzfreies Ausland oder sie entscheiden sich, zu verhungern.
Selbstverständlich hat das Ganze auch strafrechtliche Relevanz. Zu denken ist an "Körperverletzung, Gemeingefährliche Vergiftung, Begehen durch Unterlassen", an das Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständegesetz sowie an die vielen darauf beruhenden Rechtsverordnungen. Schon eine Stufe höher lässt es bereits das Grundrecht "auf Leben und körperliche Unversehrtheit" (Art. 2 (II) GG) nicht zu, dass operative, pharmakologische oder radiologische (Heil-)Eingriffe ohne vorherige Aufklärung und ohne unserer ausdrückliche Einwilligung an uns vorgenommen werden. Dazu zählen selbstverständlich auch prophylaktische Heileingriffe, die nicht erst eine bereits eingetretene Gesundheitsschädigung heilen, sondern ihr Eintreten vorbeugend verhindern sollen. Heileingriffe aller Art ohne ausreichende (d.h. auch wahrheitsgemäße) Aufklärung und ohne unsere darauf beruhende ausdrückliche Einwilligung sind im Regelfall Verletzungen des Grundrechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit sowie Köperverletzungen im Sinne des Strafrechts. Es ist sicherlich keine Übertreibung: Um in unserem Lande die für die jodempfindlichen zehn bis fünfzehn Prozent unserer Bevölkerung durchaus nicht ungefährliche Präventiv-Medikation namens "Jodprophylaxe" in der zurzeit praktizierten Form durchführen zu können, fehlen rund achtzig Millionen Einwilligungen. Deutlicher kann die Verfassungswidrigkeit deutscher "Jodprophylaxe" nicht zum Ausdruck gebracht werden.
Es lässt sich nur vermuten, warum an Stelle einer für jeden Mediziner an sich selbstverständlichen Einzelfall-Prophylaxe das Verfahren gewählt wurde, gleichmäßig über ganz Deutschland Jodsalzkübel und Säcke mit jodiertem Tierfutter auszuschütten. Jedenfalls ist es ein Stück menschenverachtender Zynismus, darauf zu warten, dass sich die Voraussagen der in Hannover versammelten Endokrinologen erfüllen und die sich durch die Lebensmitteljodierung auslösenden "Kollateralschäden" in einigen Jahren "erlöschen" werden. Dass dies wirklich geschieht, ist eher unwahrscheinlich. Dr. M. O. Bruker und Ilse Gutjahr prophezeien in ihrem Buch Störungen der Schilddrüse: "Der Dauergebrauch von jodiertem Salz wird uns langfristig ein Heer von Schilddrüsenkranken bescheren." Und es wird dann auch genug Leute geben, die ein für sie lohnendes Geschäft daraus machen.
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Die "kollektive Jodprophylaxe"
- Zwischenbericht MÄrz 2006
Liebe Mitstreiter und an der "Jodprophylaxe" Interessierte,
es ist fast ein ganzes Jahr her, dass ich Ihnen über die Aktivitäten, denen ich mich im Auftrage der SHG seit längerer Zeit widme, das letzte Mal berichtet habe. Seitdem ergab sich das meiste direkt oder indirekt über Zwischenstationen aus unserem Rundbrief vom 20.1.2005. Mein heutiger Bericht ist deshalb zugleich eine Information über die (verhältnismäßig geringen) Resonanzen und Reaktionen auf unseren Rundbrief, der an über 160 Adressaten versandt wurde. Und, um es gleich vorwegzunehmen, einen sichtbaren Verfahrensfortschritt gibt es bisher auch noch nicht, obwohl unsere Bemühungen in alle möglichen Richtungen zielten. Gleichwohl, ich will Ihnen Bericht erstatten. Machen Sie sich selbst einen Reim darauf, und haben Sie bitte Nachsicht mit meinen "Betrachtungen" am Schluss des Berichts. Also der Reihe nach:
Der Petitionsausschuss des Bundestages: Er ist zurzeit das einzige Gremium, das zugesagt hat, aufgrund unseres Antrages vom 20.3.2005 die Jodprophylaxe einer erneuten Prüfung zu unterziehen. Leider hat sich das Verfahren durch die Neuwahlen im vorigen Jahr um Monate verzögert. Im Laufe des letzten Jahres wurden dem Petitionsausschuss allerdings noch vier Ergänzungsschreiben - in der Regel mit Anlagen - vorgelegt, die geeignet sein dürften, unseren Antrag weiter zu untermauern. Auf unsere Bitte hin erhielten wir kürzlich die Stellungnahme des Verbraucherschutzministeriums zu unserem Antrag an den Petitionsausschuss. Insbesondere zu den darin enthaltenen verfassungsrechtlichen Aussagen, in die wir gleichzeitig auch die inzwischen vorliegenden Äußerungen des für den Verfassungsschutz zuständigen Bundesinnenministeriums einbeziehen konnten, haben wir uns inzwischen eingehend geäußert und die u.E. grob fehlerhafte Rechtsinterpretation der beiden Ministerien richtig gestellt. (Näheres: siehe unter "Bundesinnenministerium.)
Ministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
(BMVEL, seit 2002 für die Lebensmitteljodierung zuständig): Den Anfang der Aktivität in Richtung Verbraucherschutzministerium bildete eine sehr eingehende Kritik an den verfassungsrechtlichen und medizinischen Mängeln der deutschen "kollektiven" Jodprophylaxe in einer umfangreichen Eingabe vom 1. Oktober 2003. Dazu erhielten wir über den Sachstand drei kurze Mitteilungen vom Referat 312 (mit Sitz in Bonn), Frau Dr. Pia Noble. Die letzte Mitteilung vom 13. Sept. 2004 hatte folgenden Inhalt: "...., kann ich Ihnen mitteilen, dass die umfangreichen und detaillierten Prüfungen nahezu abgeschlossen sind. Zu einigen rechtlichen Aspekten war allerdings noch eine Nachfrage erforderlich, zu der die Antwort noch aussteht. Ich hoffe aber, dass wir Ihnen bald das Ergebnis der durchgeführten Prüfungen mitteilen können." Seitdem "Funkstille". Unsere Erinnerungen vom 25. April 2005 und 28. Dezember 2005 blieben ohne Antwort. Siehe weiter unter "Petitionsausschuss".
Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung: Bis 2002 zuständig auch für Jodierung von Lebensmitteln, die bereits zu Beginn der neunziger Jahre begann, damals unter Gesundheitsminister Horst Seehofer. Fachberatung wurde bis dahin vom Bundesgesundheitsamt (BGA) und nach dessen Auflösung vom Bundesinstitut für Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) geleistet. Das Gesundheitsministerium erhielt, da die Zuständigkeiten zwischen ihm und dem 2002 neu gegründeten Verbraucherschutzministerium für uns noch unklar waren, ebenfalls am 1. Oktober 2003 die ausführliche kritische Eingabe zur kollektiven Jodprophylaxe. Antwort des Ministeriums vom 14.Oktober 2003: Zuständig für Fragen der Jodversorgung und der Jodierung von Lebensmitteln sei nun das Verbraucherschutzministerium. Und weiter: "Selbstverständlich befasst sich das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung aber weiterhin mit gesundheitlichen und medizinischen Aspekten der Ernährung und der Lebensmittel, insbesondere mit ernährungsbedingten Erkrankungen, Gesundheitsvorsorge und Prävention durch gesunde Ernährung. - Jod ist Bestandteil der von der Schilddrüse ausgeschütteten Hormone, die wichtige Funktionen ...." In diesem Zuständigkeitssumpf finde sich durch, wer will! Inzwischen ist Herr Horst Seehofer Verbraucherschutzminister geworden, und die Jodprophylaxe hat ihn (leider) wieder.
Bundesinnenministerium als oberste Verfassungsschutzbehörde: Unser Rundschreiben vom 20.1.2005, in dem die mit der "Jodprophylaxe" verknüpfte Verletzung des Grundrechts auf "körperliche Unversehrtheit" gerügt wird, und auch ein an den damaligen Minister Schily gerichtetes "persönliches" Schreiben vom 20.7.2005 blieben beide ohne Antwort. Erst im Oktober 2005 wurde in mehreren Telefongesprächen ermittelt, dass für unser Anliegen Frau Dr. Fahland vom Dezernat 2 der Abtlg. V zuständig ist. Ihr wurden Rundbrief, eine Kopie des Briefes an Minister Schily sowie eine Kopie des Antrages an den Petitionsausschuss zugesandt, da es während eines Telefongespräches mit ihr offen blieb, ob sie die Unterlagen überhaupt verfügbar hatte. Offensichtlich konnte sie sich an die Sache nicht erinnern. Nach einem mehrfachen brieflichen Hin und Her, bei dem sich lediglich herausstellte, dass das Dezernat V 2 grundsätzlich beabsichtigte Rechtsvorschriften des Bundes intern auf ihre Verfassungsmäßigkeit hin zu prüfen hat, also auch die Rechtsverordnungen in Sachen Lebensmitteljodierung von ihm abgenickt worden sein müssen, blieb alle Korrespondenz mit Frau Fahland ergebnislos. Briefe an MinDir Dr. Henkel, Abteilungsleiter V, sowie an den neuen Innenminister Schäuble, mit der Bitte, sie möchten das Dezernat V 2 zu einer sachgemäßen Prüfung unseres Anliegens anhalten, blieben ohne Antwort. Mehrere Versuche, Herrn Dr. Henkel telefonisch zu erreichen, scheiterten. Zugesagte Rückrufe blieben aus. Dafür meldete sich ein Mitarbeiter aus dem Dezernat 1, er sei von seinem Chef beauftragt worden, zu erkunden, worum es überhaupt gehe und mit wem aus seinem Haus es bereits Kontakte gegeben habe. Trotzdem, die Telefonverbindung mit Dr. Henkel kam nicht zustande, dafür nach einem telefonischen Sachstreit mit Frau Dr, Fahland ein kurzer schriftlicher Bescheid.
In diesem Bescheid sah sich Frau Fahland auf mein Drängen hin offensichtlich gezwungen, endlich mit der auf die "Jodprophylaxe" bezogenen bundesbehördlichen "Lesart" des Art. 2. Abs. 2 GG herauszurücken, mit der versucht wird, die "deutsche kollektive Jodprophylaxe" als grundrechtskonform hinzustellen. Diese "Lesart" kann in folgendem, wörtlich zitierten Satz zusammengefasst werden, der praktisch auch die Rechtsauffassung des Verbraucherschutzministeriums wiedergibt:
"Mit der Zulassung der Beifügung von jodiertem Speisesalz kommt der Staat daher seiner aus Art. 2 Abs. 2 resultierenden Pflicht nach, Leben und Gesundheit seiner Bürger zu schützen."
Diese Interpretation ist grob fehlerhaft, die korrekte wurde dem Innenministerium mitgeteilt. Vorangestellt sei hier allerdings zunächst ein kurzer Auszug aus einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 1998 - 1 BVR 2234/97 :
"Die Grundrechte erschöpfen sich nicht in ihrer Bedeutung als Abwehrrecht gegen staatliche Eingriffe in den grundrechtlich geschützten Bereich. Sie enthalten auch eine objektive Wertordnung, aus der sich eine Pflicht der öffentlichen Gewalt ergeben kann, die Grundrechtsträger auch gegen Beeinträchtigungen der geschützten Rechtsgüter durch Dritte in Schutz zu nehmen."
Danach glaubt ein Staat zu Unrecht, Leben und körperliche Unversehrtheit seiner Bürger etwa durch selbst inszenierte Massenmedikationen oder Ähnlichem schützen zu sollen, vielmehr hat er allein geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen, mit denen Beeinträchtigungen für Leben und körperlicher Unversehrtheit seiner Bürger durch Eingriffe Dritter verhindert werden können. Der Art.2 Abs.2 GG ist also keine Ermächtigung für den Staat, eigenmächtig festzulegen, wie für den Einzelnen die medizinischen Methoden zur Erhaltung seiner körperlichen Unversehrtheit auszusehen haben. Artikel 2 (2) GG ist vielmehr ein Freiheitsrecht, das dem Einzelnen zusteht. Es soll die Integrität seiner Person in deren gegebenem Zustand vor Beeinträchtigungen durch Dritte, vor allem aber auch vor staatlichen (behördlichen) Eingriffen schützen, wie es sie in unserer jüngeren Geschichte zuhauf gegeben hat. Daher soll und kann der Einzelne auch in freier Entscheidung selbst darüber befinden, ob und inwieweit er das vom Staat zum allgemeinen Schutz organisierte Gesundheitswesen in Anspruch nehmen und seine körperliche Unversehrtheit durch individuelle ärztliche Beratung, Behandlung etwaiger Erkrankungen oder durch vorbeugende Maßnahmen schützen will. Heileingriffe, zu denen auch präventive Medikationen, also auch das als harmlose "Jodversorgung" getarnte Verabreichen von Jod zur Abwendung möglicher Jodmangel-Erkrankungen zählen, sind nach dem Kommentar zum GG von Maunz/Dürig (früher und /Herzog) im Regelfall nur zulässig, wenn der Betroffene nach wahrheitsgemäßer Aufklärung seine Einwilligung dazu erteilt hat (ausgenommen beispielsweise Impfungen beim Ausbruch ansteckender Seuchen). Auf eine Kurzformel gebracht: Kein medizinischer Eingriff ohne Einwilligung des Betroffenen oder gar gegen seinen Willen. Dazu der Kommentar wörtlich:
"Dabei ist gar nicht zu bezweifeln, daß durch dieses Erfordernis der Einwilligung auch Heileingriffe aus ganz unvernünftigen Gründen (übertriebene Angst ... ) unterbleiben müssen. Aber wie jedes Freiheitsrecht enthält auch das Recht auf körperliche Unversehrtheit das Recht auf objektiv falsche Entscheidungen. ..."
Bundespräsident und Bundespräsidialamt: Dass hier keine konkrete Aktion, sondern, wenn überhaupt, nur eine "Anmahnung" als Hilfe in unserer Sache erwartet werden konnte, war von Anfang an bekannt. Wenn ein Bundespräsident auch nur gesprächsweise ein Thema aufgreift, wird es in der Regel in die Öffentlichkeit getragen und auch von zuständigen Stellen wahrgenommen. Immerhin, so dachten wir, ist eine Grundrechtsverletzung schlimm genug, um auch einen Bundespräsidenten zu alarmieren . Darum wurden auch ihm unser Rundschreiben vom 20.2.2005 mit einem Anschreiben und ein halbes reaktionsloses Jahr später ein nicht ganz so freundliches Erinnerungsschreiben zugesandt.. Aber auch hierauf keine Reaktion. Nach fast einem weiteren halben Jahr wurde auch hier eine telefonische Nachfrage notwendig, um überhaupt erst einmal herauszufinden, wer im Bundespräsidialamt für eine Bearbeitung unserer Eingaben, wenn es eine solche gegeben hätte, verantwortlich gewesen wäre. Es meldete sich schließlich in einem kurzen Brief voller Allgemeinplätze und abschließender "Abwimmelung" ein gewisser Herr Lackner. An sich hätte er über das, was wir ihm im Weiteren über den verächtlichen Umgang fast aller angesprochenen Bundesdienststellen mit einer gesundheitsgefährdeten Selbsthilfegruppe berichtet haben, vor Scham über unsere Staatsverwaltung rot anlaufen müssen. Aber ein Beileidsschreiben für diese Behandlung ist uns bis heute nicht zugegangen.
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Unseren Rundbrief hat das Familienministerium an das Gesundheitsministerium weitergeleitet, weil offensichtlich auch dem Familienministerium noch nicht bekannt war, dass seit 2002 für die "Jodprophylaxe" das Verbraucherschutzministerium zuständig ist. Die beiden letzten Sätze unserer Erwiderung an das Familienministerium vom 31.1.2003: " Während eine rechtzeitige ärztliche individuell gesteuerte Schilddrüsenunterstützung bei Jugendlichen häufig versäumt wird, gibt es insbesondere bei älteren Menschen zunehmende Schilddrüsenerkrankungen wegen zu viel Jod. Und wenn man weiter erfährt, dass wegen ihrer unterschiedlichen hormonellen Grundsituation insbesondere Frauen davon betroffen sind, ergibt sich eine Situation, in der sich auch das Ministerium für ..., Senioren, Frauen und Jugend angesprochen fühlen sollte."
Bundesministerium für Justiz: Freundliche Zurückweisung unseres Rundschreibens vom 20.1.2005 wegen Unzuständigkeit. Unsere Erwiderung (letzte Sätze) vom 16.2.2005: "Wenn wir auch keine unmittelbare Beteiligung des Justizministeriums erwarten können, so hoffen wir doch auf eine mittelbare Beteiligung in Form von "stiller" juristischer Beratung der zur selben Bundesregierung gehörenden Ministerien, denen es an verfassungsrechtlicher und strafrechtlicher Beratung offensichtlich zu fehlen scheint. ..."
Bundestagspräsident Thierse: Unser Rundschreiben vom 20.2.2005 wurde an den Petitionsausschuss weitergeleitet. Der Bundestagspräsident habe keine Möglichkeit, auf die weitere Behandlung in den Gremien Einfluss zu nehmen.
Bundestagsausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft: Unser Rundbrief vom 20.3.2005 wurde gebetsmühlenartig offensichtlich nach den Standard-Verlautbarungen des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) oder des BMVEL von der Vorsitzenden, Frau Prof. Dr. Däubler-Gmelin, mit einem kurzem Schreiben beantwortet, das im Übrigen mit keinem Wort auf unser eigentliches Vorbringen im Rundbrief mit Anlage eingegangen ist. Unsere Erwiderung war deshalb nicht besonders freundlich und blieb ohne Antwort. Dem Ausschuss steht nach der Neuwahl im vorigen Jahr nun Frau Bärbel Höhn vor, die vordem Umweltministerin in NRW war. Sie wurde am 20.2.2006 u.a. gebeten, der zuständige Fachausschuss möge sich intensiver als bisher mit dem unverständlicherweise seit Jahren ungelösten Anliegen der Selbsthilfegruppe befassen. Diese Lösung sei nur dadurch zu erreichen, dass die "kollektive" Jodprophylaxe in eine personenbezogene Einzelfallprophylaxe umgestellt werde. Zur näheren Erklärung des Problems aus unserer Sicht wurde eine Ausfertigung unseres Antrages an den Petitionsausschuss beigefügt. Wir hoffen, demnächst eine wohlwollende Antwort von Frau Bärbel Höhn (MdB) zu erhalten.
Bundestagsausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung: Unser Rundschreiben vom 20.1.2005 erhielt selbstverständlich auch dieser Ausschuss. Er teilte nur mit, dass dieses Schreiben an den Petitionsausschuss weitergeleitet worden sei.
Deutscher Bundesrat: Der für die Bearbeitung zuständige Herr Christian Rodenberg teilte uns bei einer sehr kurzlebigen Korrespondenz folgendes mit: "Daher werde ich Ihr Anliegen den Regierungen der Länder inhaltlich bekannt geben, damit es von dort aus im Rahmen unserer Geschäftsordnung gegebenenfalls im Wege einer Gesetzesinitiative aufgegriffen werden kann." Seitdem ist Funkstille.
Land Baden-Württemberg, Land Niedersachsen: Ministerialdirektor Fessel vom Baden-Württembergischen Sozialministerium warf uns in Bezug auf unser Rundschreiben vom 20.1.2005 Anfang Februar vor, wir "problematisierten" die "deutsche Jodprophylaxe". Und weiter schrieb er: "Entgegen Ihrer Auffassung ist die Jodprophylaxe auch nach kritischer Abwägung nach Angaben aller führenden medizinischen Fachgesellschaften ein wichtiger Baustein der Prävention. Das Sozialministerium teilt diese Auffassung." Auch hier kein Wort zur Grundrechtsfrage. Auf eine Wiedergabe unseres persönlichen Antwortschreibens an die Sozialministerin Frau Tanja Gönner muss aus Platzgründen hier verzichtet werden. Es gab ohnehin keine Resonanz. - Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit teilte am 24.2.2005 uns auf unser Rundschreiben vom 20.1.2005 mit: "..und versichere Ihnen, dass sich das Land Niedersachsen an der Diskussion über Jodanreicherung in Lebensmitteln beteiligt."
Die Bundestags-Fraktionen: Von den Fraktionen des Bundestages hat als einzige die SPD-Fraktion auf unseren Rundbrief überhaupt reagiert. Ihr Brief enthält jedoch nichts anderes als eine Wiederholung der uns allzu bekannten "Jodsalz-Verlautbarungen" des BfR, auf die sich der Brief, um Eindruck zu machen, auch ausdrücklich bezieht. Allerdings bleibt dagegen die viel risikoreichere Jodierung der Lebensmittel tierischer Herkunft durch Beimischung jodierter Mineralstoffgemische zum Tierfutter unerwähnt. So genau kann man das ja auch nicht wissen. Zur Frage der Grundrechtsverletzung wird ebenfalls mit keinem einzigen Wort Stellung bezogen. Aber immerhin, die SPD-Fraktion hat von unserem Rundbrief überhaupt Kenntnis genommen. Auf unsere Erwiderung mit dem Antrag an den Petitionsausschuss als Anlage gab es keine weitere Äußerung. - Für die anderen Fraktionen, von denen sich insbesondere die kleinen gar nicht laut genug um die Wahrung von Rechtsstaatlichkeit und Grundrechten besorgt zeigen können, gibt es offensichtlich das Problem "kollektive deutsche Jodprophylaxe" nicht. Dass sich auch CDU/CSU nicht zu dieser Sache geäußert haben, mag daran liegen, dass der eigentlich dafür verantwortliche damalige Gesundheitsminister und jetzige Verbraucherschutzminister Horst Seehofer aus den Reihen der CSU kommt. "Wärst du doch im Bayernland geblieben" - aber das längst nicht allein nur wegen der "Jodprophylaxe".
SPD-Gesundheitsexperte Prof.Dr. Lauterbach: Weitere Telefonate und kurzlebige Korrespondenzen mit einzelnen MdB's und Medien müssen hier aus Platzgründen unerwähnt bleiben. Und das, was der Gesundheitsexperte der SPD zum Thema "kollektive Jodprophylaxe" zu sagen hatte, kann mit einem einzigen Wort umschrieben werden: Nichts. Aber an seinem Verhalten wird die Methode deutlich, wie so genannte "Obrigkeiten" jeglicher Art einschließlich prominente Mediziner in offiziellen Positionen mit Minderheiten von Bürgern umzugehen pflegen. Sie soll hier kurz beschrieben werden. Dr. Lauterbachs wissenschaftlicher Berater Olaf Rotthaus erhielt von ihm den Auftrag, das Schreiben einer Bürgerin aus Dr. Lauterbachs Wahlkreis zu beantworten, die sich wegen der Jodprophylaxe an ihn gewandt hatte. Das Antwortschreiben des Herrn Rotthaus besteht inhaltlich an sich nur aus zwei Sätzen: Der eine gibt eine Falschaussage des Sprechers des ominösen Arbeitskreises Jodmangel wieder, dass es keinen Beleg und auch keine epidemiologische Studie für gesundheitlich negative Effekte der Jodprophylaxe gebe, und der zweite Satz ist eine ebenso unrichtige Äußerung des BfR, die Jodprophylaxe erfülle den Anspruch auf Unversehrtheit von Leben und Gesundheit (hier wird nicht einmal der Text des Art.2 Ab.2 GG richtig zitiert). Diesen Abwimmelungsbrief, dessen Wortlaut mir auf Umwegen bekannt wurde, nahm ich zum Anlass, Herrn Prof. Dr. Lauterbach unseren Antrag an den Petitionsausschuss zuzusenden und ihn zu bitten, sich doch etwas näher mit unserem Problem zu befassen, und, soweit möglich, mitzuhelfen, die anhaltende Grundrechtsverletzung durch staatliche Instanzen endlich zu beenden. Natürlich auch nach fast 10 Wochen keine Antwort. Ich versuchte zunächst, Herrn Rotthaus fernmündlich zu erreichen. Zweimal telefonierte er angeblich gerade selbst, Rückruf wurde von der Sekretärin (?) zweimal zugesagt und natürlich nicht eingehalten. Im Augenblick ist die Telefonnummer gar nicht mehr erreichbar. Das war's.
Betrachtungen zur kollektiven deutschen Jodprophylaxe und eigene Erfahrungen im Umgang mit bundesdeutschen Institutionen: Als vor rund zehn Jahren aufgrund einer WHO-Empfehlung das Thema Jodprophylaxe anstand, soll der Deutsche Ärztetag mehrfach vom Deutschen Bundestag gefordert haben, die Verwendung von jodiertem Speisesalz gesetzlich vorzuschreiben. Die Verletzung des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit wäre jedoch auf diesen Wege allzu deutlich geworden. Das Ganze musste anders angepackt und mit einem Freiwilligkeitsprinzip getarnt werden. Formell wurde es den Lebensmittel und Speisen herstellenden und verarbeitenden gewerblichen, gastronomischen und Pflegebetrieben freigestellt, jodiertes Speisesalz zu verwenden oder es bleiben zu lassen, und auch die Konsumenten wurden durch kein Gesetz formell gezwungen, die mit Jodsalz hergestellten Lebensmittel oder Speisen auch tatsächlich zu verzehren. Als sich aber herausstellte, dass der Konsum jodierter Nahrungsmittel unter der erhofften Zielmarke blieb, wurde durch Rechtverordnung zugelassen, dass unverpackte Lebensmittel, die ebenfalls unter Jodsalzverwendung hergestellt wurden, nicht entsprechend deklariert zu werden brauchten, was, wie gewollt, den Verbrauch jodierter, aber als solche nicht mehr erkennbarer Nahrungsmittel und Speisen wegen des Weglassens einer Verunsicherung sprunghaft erhöhte. Ein großer so gut wie unkontrollierbarer Jodierungsschub kam mit der ebenfalls durch Rechtssetzung zugelassenen Möglichkeit hinzu, auch dem Tierfutter jodhaltige Mineralstoffmischungen zuzusetzen und dadurch alle Lebensmittel tierischer Herkunft (Fleischwaren, Milch und Milchprodukte, Eier usw.) in ungewisser Höhe undeklariert "vorzujodieren". Jod wurde dabei um ein Vielfaches des vermuteten Tierbedarfs überschritten. Und nicht zuletzt wurde in Deutschland als Ersatz für die fehlende gesetzliche Festlegung einer Speisesalzjodierung ein riesiger Werbefeldzug organisiert, dessen Inszenierung zur Tarnung vorwiegend außerstaatlichen Institutionen überlassen wurde. Ein Arbeitskreis Jodmangel wurde gegründet, dem Endokrinologen der Deutschen Gesellschaft für Endokrinologie angehören, außerdem Ernährungswissenschaftler der Deutschen Gesellschaft für Ernährung und auch Prof. Dr. Rolf Großklaus, ein wichtiger Mann aus dem Bundesinstitut für Risikobewertung, das dem Verbraucherschutzministerium zugeordnet ist. Pharmakonzerne, Salzhersteller und andere Firmen sponsern den Arbeitskreis Jodmangel und eine größere Zahl weiterer nichtstaatlicher oder halbstaatlicher Institutionen, z.B. Schilddrüsenforen, Interessengrupppen, Aufklärungszentren usw. usw. schlossen sich der Jodfront an. Man erreichte außerdem die Aktionszustimmung von Verbänden, Innungen und, kaum zu glauben, selbst von Krankenkassen. Gekennzeichnet sind die anhaltenden intensiven Werbekampagnen durch breit gestreute Verharmlosungen und Halbwahrheiten, durch manchmal "dicke" Unglaubwürdigkeiten und durch fast schon sträflicbe Außerachtlassung medizinischer Grundregeln, zum Beispiel etwa der, dass die individuellen Veranlagungen und Lebensweisen des einzelnen Patienten, dessen körperliche Konstitution und die bisherige Krankheitsgeschichte schon beim Verschreiben und Dosieren von Arzneimitteln auch zum Zwecke der Prävention auf keinen Fall außer Acht gelassen werden dürfen. Und was sollen zum Beispiel die Behauptungen, es sei ausgeschlossen, dass die angeblich zu geringe Lebensmitteljodierung bei irgendwem eine Schilddrüsen- oder Folgekrankheit auslösen oder verschlimmern könne. Dazu sei alleine eine höhere einmalige Jodgabe etwa durch Kontrastmittel oder Algenprodukte in der Lage. Oder die Unglaubwürdigkeit, durch die Lebensmitteljodierung könnten zwar viele Jodmangelerkankungen verhindert werden, für Menschen im Grenzbereich zwischen Schilddrüsen-Normalfunktion und Überfunktion könne die täglich sich wiederholende Jodzuführung über die Lebensmittel dagegen nichts, vor allem nichts Negatives bewirken. Solche Märchen sind inzwischen, sicherlich ungewollt und unbeabsichtigt, sogar von jodierungsfreundlichen Endokrinologen auf Ihrer Tagung der Sektion "Angewandte Endokrinologie" 2001 in Honnover widerlegt worden. Die Endokrinologen nämlich kamen dort nach einer Analyse der epidemiologischen Auswirkungen der letzten gesetzlichen Jodierungsintensivierung in Österreich zu folgendem Ergebnis: "Jede Intensivierung einer Jodsalzprophylaxe bedarf einer Aufklärung der Ärzteschaft, dass es über einige Jahre zu einer Zunahme der Hyperthyreosen kommt und die Zahl der Immunthyreoiditiden (immunologisch bedingte Schilddrüsenentzündungen) und damit der Hypothyreosen (Unterfunktion) ansteigt. ... ". Und kein Jodierungsverfechter hat dieses Tagungsergebnis bisher auch nur erwähnt. Trotzdem müssen wir leider feststellen, dass der Erfolg der überaus aufwendigen Werbekampagnen so groß nicht hätte ausfallen dürfen, weil dadurch ein zu hoher Prozentsatz der einschlägigen Betriebe, die sich höhere Umsätze durch ein Werbung mit Jod versprechen, und das noch immer auf "weiße Kittel" gerichtete Vertrauen vieler Konsumenten eine beachtliche Zunahme in der Produktion jodierter Nahrungsmittel bewirkten, die gleichzeitig jedoch mit einem rapiden Rückgang im Angebot jodzusatzfreier Nahrungsmittel verbunden war. Das führte strategiegemäß dazu, dass die Menschen nicht erst durch ein Gesetz gezwungen werden mussten, jodierte Lebensmittel zu konsumieren, sondern dieses Zwangsergebnis praktisch schon durch das von den Jodierungsverfechtern herbeipropagierte Fehlen eines ausreichenden Angebots jodzusatzfreier Lebensmittel erreicht wurde. Und diejenige Bevölkerungsminderheit, die für sich Gesundheitsschäden aus der Lebensmitteljodierung hinnehmen muss und deshalb eine Umstellung der kollektiven Jodprophylaxe auf eine personenbezogene individuelle Einzelfallprophylaxe sowie eine für sie endlich ausreichende ortsnahe Versorgung mit jodzusatzfreien Nahrungsmitteln einfordert, geriet nun sehr schnell ins Abseits und wurde sehr bald als fundamental oppositionell eingestuft. Weitere Bösartigkeiten, die man auch noch für sie bereit hält, lassen wir besser unerwähnt. - Indes, es erscheint mir die Vorstellung unwahrscheinlich, eigentlich sogar ausgeschlossen, dass die tatsächlichen medizinischen Auswirkungen und die verfassungsrechtlichen Ungereimtheiten der kollektiven deutschen Jodprophylaxe deren Veranstaltern in den Ministerien, im Arbeitskreis Jodmangel usw. usw. nicht von Anfang bekannt gewesen sein könnten. Gegenüber der Öffentlichkeit wurde und wird immer nur von den Segnungen der Jodprophylaxe für Jodmangel-Leidende gesprochen, und die andere Hälfte der Wirklichkeit, nämlich die nicht geringe Zahl an Kollateralschäden unter den jodsensiblen Bürgern wurde und wird immer noch geleugnet. Inzwischen ist der wahre Hintergrund doch nicht mehr so ganz zu verschleiern, deshalb ziehen sich die Jodierungsanhänger immer häufiger auf eine Position der Unansprechbarkeit zurück. Die Verfechter einer personenbezogenen Jodprophylaxe, bei der jeder das bekommt, was er nötig hat, und davon verschont wird, was ihn krank macht, laufen bei Politikern, Ministern und Ministerialbeamten und der ganzen medizinischen Jodfront immer wieder ins Leere. Briefe werden nicht beantwortet, sondern landen wahrscheinlich oft im Papierkorb. Und werden sie nach mehreren telefonischen Rückfragen doch noch beantwortet, wird wegen des langen Schweigens zunächst ein "bürotechnisches Versehen" vorgeschoben, was mir selbst schon dreimal passiert ist. Im Übrigen sind es regelmäßig kurze, standardisierte, quasi in BfR-Verlautbarungen vorgegebene Abwimmelungsschreiben. Auf die in den Eingaben angesprochenen Aspekte geht keiner ein, vielmehr weicht man ihnen offensichtlich gezielt aus. Bloß keine "schlafenden Hunde" in Form von Rechtsverfahren und möglichen Schadensersatzforderungen wecken! Eine wirkliche Problemlösung ist nicht in Sicht. Alle Vorschläge oder Anregungen werden gar nicht erst zur Kenntnis genommen. Inzwischen ist immer deutlicher geworden: Die kollektive deutsche Jodprophylaxe ist, um im Vokabular des Ministers Seehofer zu bleiben, sowohl in medizinischer als auch in verfassungsrechtlicher Hinsicht eine einzige "Mogelpackung".
Viele Grüße aus Rastede
Ihr Konrad Ullrich
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